Klasse A1

Krafträder mit 

  • Hubraum von nicht mehr als 125 cm³, 
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und 
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg, 


auch mit Beiwagen. 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit 

  • symmetrisch angeordneten Rädern und 
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder 
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und 
  • Leistung von bis zu 15 kW