Klasse A

Krafträder mit 

  • Hubraum von mehr als 50 cm³ oder 
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, 


auch mit Beiwagen. 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit 

  • Leistung von mehr als 15 kW oder 
  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und 
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder 
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und 
  • Leistung von mehr als 15 kW.